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die "medizinische", "dermatologische" Hautpflege oder "dermokosmetische" Pflege weder unter Arzneimitteln, noch unter Medizinprodukten, sondern unter kosmetischen Produkten einzuordnen. Zusätze wie "medical", "med" sowie der "Dr." des Firmeninhabers im Produktnamen von Kosmetika sind erlaubt, solange nicht ausdrücklich eine medizinische Indikation ausgelobt wird. Ähnliches gilt für Arzneistoffe: In Kosmetika sind z. B. antimykotische Wirkstoffe durchaus erlaubt, solange nur die Antischuppenwirkung beworben wird und nicht die Fußpilzbehandlung (责任编辑:) |
